LEASINGRECHT

Rechtsanwältin Johanna Engel Ihre Hilfe bei Rechtsproblemen im Kfz-Leasing

Sie haben von der Leasinggesellschaft eine Abrechnung zum Leasingvertrag erhalten und sind nicht mit den in Rechnung gestellten einzelnen Positionen einverstanden? Sie sind der Ansicht, Sie haben der Leasinggesellschaft das Leasingfahrzeug ohne Mängel und in gepflegtem Zustand zurückgegeben, gleichwohl werden Ihnen Mängel in Rechnung gestellt? Sie haben einen Unfall mit dem Leasingfahrzeug und wissen nicht, ob Sie die Reparatur selbst in Auftrag geben dürfen und welche Regulierungsbeträge an Sie und welche an die Leasinggesellschaft ausgezahlt werden müssen? 

Das (Kfz-) Leasingrecht ist auch nach der Rechtsprechung der Gerichte eine komplizierte Materie, die nicht zum Alltagsgeschäft eines Rechtsanwalts gehört. Daher verlangt die Bearbeitung eine besondere erworbene

Fachkompetenz. Dies betrifft insbes. die bekannten Probleme bei der

Rückgabe des Leasingfahrzeugs und bei der Abrechnung des Kfz-Leasingvertrags zum Ende der Vertragszeit. Typisch sind hier die Probleme, daß der

Mandant der Ansicht ist, ein doch mängelfreies Fahrzeug der Leasinggesellschaft bzw. dem Händler zurückgegeben zu haben und sich dann doch für ihn unerwarteten Ansprüchen der Leasinggesellschaft ausgesetzt sieht. Gleiches gilt entsprechend bei der abschließenden Abrechnung des Kfz-

Leasingvertrags. Hier ärgert sich der Mandant oft über Positionen, die in Rechnung gestellt werden bzw. in Abzug gebracht werden. Die Kenntnis,

welche Positionen die Leasinggesellschaft berechtigt ist, zu fordern bzw. abzusetzen, erfordert professionelle Kenntnis der komplizierten Rechtsmaterie

Abrechnung des Kfz-Leasingvertrags. Weitere wichtige praxisrelevante Bereiche sind die der fristlosen Kündigung des Kfz-Leasingvertrags und des Unfalls

mit dem Leasingfahrzeugs. Was muss ich als Leasingnehmer bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug beachten? Was muss ich dem Leasinggeber

melden? Darf ich als Leasingnehmer bei einem Unfall mit dem Leasingfahrzeug selbst die Reparatur des im Eigentum der Leasinggesellschaft stehenden

Leasingfahrzeugs in Auftrag geben? Welche Schadenspositionen ersetzt der Versicherer mir als Leasingnehmer des Leasingfahrzeugs, welche reguliert er

direkt an den Leasinggeber als Eigentümer des Fahrzeugs? 

Kommen Sie gerne mit Ihrem speziellen Anliegen auf mich zu. Ich unterstütze Sie gerne aufgrund meiner jahrelangen ausgewiesenen Erfahrung und professionellen Kenntnisse im Leasingrecht als Fachanwältin für Verkehrsrecht und langjährige Fachbuchautorin im Kfz-Leasingrecht. So habe ich die

wesentlichen praktischen Problembereiche im Kfz-Leasingrecht von der Vertragsanbahnung bis zum Leasingvertragsende – insbes. der Abrechnung

des Kfz-Leasingvertrags – in meinem Buch „Engel, Handbuch Kraftfahrzeug-Leasing“, nunmehr bereits in der 3. Auflage,Verlag C.H. Beck, München behandelt.

Beispiele praxisrelevanter Problembereiche im Kraftfahrzeug – Leasingrecht

  • Beendigung des Kfz-Leasingvertrags: Kündigung /
    Vertragsaufhebung – Rückgabe – Verwertung – insbes. Abrechnung
  • Unfall mit dem Leasingfahrzeug
  • Leasingtypische Regelungen im Leasingvertrag / marktgängige Vertragstypen sowie Besonderheiten (z.B. „Sale-and-Lease-Back“)
  • Besonderheiten des Verbraucherleasingvertrags
  • Leasinggeschäft im Handels - und Steuerrecht
  • Sachmängelhaftung und Leistungsstörungen im Verlauf des Leasingvertrags
  • Versicherung und Eintreten des Versicherungsfalls
  • Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Leasinggeschäft
  • Sittenwidrigkeit des Leasinggeschäfts
  • Zwangsvollstreckung und Insolvenz

Rufen Sie mich gerne an oder senden mir eine E–Mail mit Ihrem Anliegen. Gerne können Sie auch das Kontaktformular nutzen. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme eine  Rücknachricht bzw. einen zeitnahen Termin.

Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

Terminsvertretungen, auch bundesweit, werden gerne von mir übernommen.

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