FACHANWÄLTIN FÜR VERKEHRSRECHT

Von der Regulierung eines Versicherungsschadens

bis zur Verkehrsordnungswidrigkeit oder Verkehrsstraftat steht Ihnen Rechtsanwältin

Johanna Engel zur Seite.

Sie hatten einen Verkehrsunfall - z.B. als Autofahrer, Lastwagenfahrer, Motorradfahrer, Fahrradfahrer oder als Fußgänger? Sie hatten einen Auffahrunfall?

Bei einem Verkehrsunfall – auch einem Verkehrsunfall im Ausland mit den hier einschlägigen Problemen- setze ich Ihre vollständigen Ansprüche bei dem gegnerischen Kfz – Haftpflichtversicherer mit meiner langjährigen Erfahrung auf diesem Fachgebiet im Rahmen der Schadensregulierung des Ihnen durch den Unfall entstandenen Fahrzeugschadens und Personenschadens durch. 

Wichtig ist es, dass Siezur Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche aus einem Verkehrsunfall einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen Ich unterstütze Sie gerne aufgrund meiner langjährigen Erfahrung. Nur als beauftragte Fachanwältin für Verkehrsrecht kann ich Ihre vollständigen

Ansprüche bei dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer anmelden und aufgrund meiner Erfahrung auch durchsetzen. Es versteht sich von selbst: der gegnerische Kfz – Haftpflichtversicherer ist „Zahlender“ in Ihrer Unfallsache. Er reguliert Ihren Unfallschaden. Es ist aber weder seine Aufgabenochliegt es in seinem Interesse als Regulierer, Sie darüber aufzuklären, welche Ansprüche Ihnen gegen ihn zustehen und insbes. auch, welche vollständigen Ansprüche gegen ihn Ihnen aus dem Verkehrsunfall zustehen. 

Auch werden in der Praxis angemeldete Schadenspositionen oft gekürzt, so zum Fahrzeugschaden.

Sie können also Ihnen aus dem Verkehrsunfall zustehende Regulierungsbeträge verlieren, wenn Sie sich nicht der professionellen Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht zur Anmeldung und Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche beim gegnerischen Kfz – Haftpflichtversicherer bedienen.

Es stehen Ihnen insbes. zum Sachschaden – sei es bei einemReparaturschaden oder einem(wirtschaftlichen) Totalschaden - Schadensersatzansprüchezu: Ersatz des Fahrzeugschadens,Mietwagenkosten,Nutzungsausfall/ Nutzungsentschädigung,Gutachterkosten,Wertminderung,Anwaltsgebühren u.a. sowieSchmerzensgeldansprüche aufgrund Ihres Personenschadens. Auch ist es oft wichtig, eineneigenen Gutachtermit derBegutachtung Ihres Fahrzeugschadenszu beauftragen und nicht Ihren Fahrzeugschaden vom dem vom regulierenden gegnerischen Kfz – Versicherer beauftragten Gutachter begutachten zu lassen. Auch über die Inanspruchnahme eines Mietfahrzeugs, insbes. über die Dauer der Mietwageninanspruchnahmeund damit über die Mietwagengebühren und die weiteren Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, damit der gegnerische Versicherer Ihre Mietwagenkosten reguliert, müssen Sie informiert sein.

Ich unterstütze Sie gerne zu diesen angesprochenen und weiteren Problembereichen bei einem Verkehrsunfall bei der Durchsetzung Ihrer vollständigen Ansprüche aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht.

Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren, insbes. Bußgeldverfahren

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten – z.B. wegen Geschwindigkeitsüberschreitung / wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Abstandsüberschreitung – und wollen sich gegen den Punkteeintrag oder das Fahrverbot oder sogar gegen zwei zeitnahe Fahrverbote wehren? Sie oder Ihre Firma haben einen Zeugenfragenbogen zur Fahrerfeststellung erhalten?

Ich stehe Ihnen im Bußgeldverfahren aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht zur Seite und überprüfe den gegen Sie im Bußgeldbescheid erhobenen Vorwurf - StichworteGeldbuße, Kosten und Auslagen des Verfahrens, Punkteeintrag, Fahrverbot, Gewährung der Viermonatsfrist beim Fahrverbot, Erhöhung des Regelsatzes der Geldbuße aufgrund von Voreintragungen- nach der amtlichen Akte und lege gfs. für Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und stelle gfs. für Sie den Antrag auf Verzicht auf das Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße unter ausführlicher erforderlicher Begründung des Antrags.

Straftaten im Straßenverkehr - Strafverteidigung

Sie haben ein Schreiben „Schriftliche Äusserung als Beschuldigter“ von der Polizei erhalten? Ihnen wird eine Straftat im Straßenverkehr vorgeworfen – z.B. Trunkenheit am Steuer (Alkoholfahrt), unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht), Fahrlässige Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr u.a.? Sie sind zur Vorladung bei der Polizei geladen? Sie sind zur Hauptverhandlung vor Gericht geladen? Sie haben einen Strafbefehl erhalten? Sie haben sonstige Unterlagen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder von einem Gericht in einem Strafverfahren oder einem anstehenden Strafverfahren erhalten?

Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine Mail. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie gerne bei einem gegen Sie erhobenen strafrechtlichen Vorwurf.

Fahreignungsverfahren

Sie haben ein Schreiben von der Fahrerlaubnisbehörde erhalten? Ihre Fahrerlaubnis ist Ihnen entzogen worden und Sie möchten sie wiedererlangen? Ihnen ist eine Sperrfrist auferlegt worden? Sie haben als „Senior / Generation 60 plus“ von der Fahrerlaubnisbehörde ein Schreiben betreffend der Überprüfung Ihrer Fahreignung erhalten? Sie haben als „Senior / Generation 60 plus“ freiwillig einen ADAC – Test absolviert und auch einen Test bei der Fahrschule und sind der – irrigen – Ansicht, dies würde ausreichen, um der Fahrerlaubnisbehörde gegenüber den gegen Sie zu Ihrer Fahreignung erhobenen Vorwurf zu entkräften?

Mit der festgesetzten Sperrfristist keineswegs eine Entscheidung darüber getroffen worden, ob Sie nach Ablauf der Sperrfrist wieder geeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs anzusehen sind. Daher darf Ihnen die Fahrerlaubnisbehörde nach Ablauf der Sperrfrist nur dann eine neue Fahrerlaubnis erteilen, wenn keine Bedenken gegen Ihre Eignung bestehen. Ob keine Bedenken bestehen, ist nach entsprechendem Antrag in vollem Umfang durch die Fahrerlaubnisbehörde zu überprüfen. 

Ein wichtiges Thema in der Praxis ist das Thema„Senioren / Generation 60 plus / Rentner im Straßenverkehr“. Oft erhält die Fahrerlaubnisbehörde z.B. wegen eines Vorfalls im Straßenverkehr (z.B. Rotlichtverstoß, anderweitiges unaufmerksames Verhalten im Straßenverkehr) von der Polizei einen Hinweis, dass Zweifel an der Eignung und Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeugs bestehen könnten, z.B. aufgrund körperlicher / geistiger Mängel, insbes. oft das Seh – und Hörvermögen oder Bewegungsbehinderungen betreffend. Ob jedoch ein Fehlverhalten bzw. eine Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr auf das Alter des Fahrzeugführers zurückzuführen ist, ist zum erhobenen Vorwurf der Fahreignungsbehörde sorgfältig zu prüfen. Die Generation 60 plus verfügt im Straßenverkehr als Fahrzeugführer aufgrund ihrer Erfahrung über einen längeren Zeitraum erworbene Fähigkeiten, die es zu würdigen gilt. Ob im Einzelfall anhand eines Vorfalls im Straßenverkehr tatsächlich der Vorwurf des Nachlassens oder Wegfalls dieser grundsätzlichen Fähigkeiten gegeben ist, muß sorgfältig geprüft werden. Hier ist eine detaillierte professionelle Einlassung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde gefragt, die anläßlich der wichtigen Bedeutung der Fahreignung in der Generation 60 plusdurch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht vorgenommen werden sollte. Die Vorlage eines ADAC – Testes oder einer Bescheinigung der Fahrschule reichen der Fahrerlaubnisbehörde keineswegs.

Ich unterstütze Sie aufgrund meiner langjährigen Erfahrung als Fachanwältin für Verkehrsrecht bei der Widerlegung des gegen Sie erhobenen Vorwurfs betr. Ihrer Fahreignung gegenüber der Fahreignungsbehörde und allen weiteren rund um die Fahreignung gegebenen Problemen. Schildern Sie mir gerne Ihr spezielles Anliegen. 

Rufen Sie mich gerne an oder senden mir eine E–Mail mit Ihrem Anliegen. Gerne können Sie auch das

 Kontaktformular nutzen. Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden nach Ihrer Kontaktaufnahme ein

Rücknachricht bzw. einen zeitnahen Termin.

Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

Terminsvertretungen, auch bundesweit, werden gerne von mir übernommen.

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